In allen Situationen Ihrer Erbangelegenheiten erhalten sie kompetente Beratung und Betreuung durch unseren Fachanwalt für Erbrecht.
Vor dem Erbfall
Vor dem Erbfall helfen wir Ihnen beispielsweise bei der Verfassung ein Testament, das Ihren Wünschen wirklich entspricht, Streit vermeidet und Steuern spart.
Manchmal kann es auch sinnvoll sein, bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte auf die nächste Generation zu übertragen. Wir erläutern Ihnen, welche besondere Möglichkeiten sinnvoll sind, machen Ihnen konkrete Gestaltungsvorschläge und begleiten Sie bei der Umsetzung.
Ein besonderer Vorteil besteht für Sie in der als amtlich bestellter Notarvertreter erworbenen Gestaltungs- und Beurkundungserfahrung.
Nach dem Erbfall
Nach dem Erbfall gilt es, schnell zu reagieren und nicht aus Unachtsamkeit oder Unwissenheit schwerwiegende Fehler zu machen.
Häufige Fragen sind beispielsweise:
- Wo ist der Nachlaß? Muß er gesichert werden?
- Ist der Nachlaß überschuldet? Muß ich ausschlagen oder gibt es andere Wege?
- Wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus? Brauche ich einen Erbschein?
- Was tun bei Testament oder Erbvertrag?
- War der Erblasser noch geschäftsfähig? Ist das Testament wirksam?
- Wie verhalte ich mich im Fall der Enterbung?
- Wie setze ich den Pflichtteil durch? Wie wehre ich mich?
- Welche Rechte hat der neue Ehepartner? Und welche der nichteheliche Partner?
- Welche Rechte habe ich als Miterbe? Wie setze ich sie in der Erbengemeinschaft durch?
- Was geschieht mit Vollmachten des Erblassers?
- Was muß bei Testamentsvollstreckung veranlaßt werden?
- Wer zahlt die Beerdigung?